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Wichtig: Meldung elektronischer Kassensysteme gemäß §146a Abgabenordnung

Wir möchten Sie daran erinnern, dass gemäß §146a Abgabenordnung (AO) elektronische Kassensysteme mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) dem zuständigen Finanzamt zu melden sind.

Um Sie bei der fristgerechten und korrekten Durchführung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Meldung zu unterstützen, haben wir eine Anleitung für die Meldung erstellt. Gerne senden wir diese auf Anfrage zu.

Bitte prüfen Sie, ob die Meldung Ihrer Kassen bereits erfolgt ist, und führen Sie diese gegebenenfalls zeitnah durch.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Support-Team unter support@kisling-consulting.de / 07131 3904 200 gerne zur Verfügung.


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